Inhalt
Kommunale Beamtenwahlen 2021 - Gemeindevizepräsidium und Friedensrichter: Wahlgang entfällt (stille Wahlen)
Informationen
- Datum
- 3. Mai 2021
- Kontakt
- Christa Löffler
- Beschreibung
Beamtenwahlen Gemeindevizepräsidium
Die stille Wahl für das Gemeindevizepräsidium wurde unmittelbar nach Ablauf der Eingabefrist am 3.05.2021 um 17.00 Uhr mittels Aushang beim Gemeindehaus festgestellt. Der angesetzte Wahlgang am 13.06.2021 findet nicht statt.
Beamtenwahlen Friedensrichteramt
Für das Friedensrichteramt ist innert Frist kein Wahlvorschlag eingegangen. Der Gemeinderat kann das Amt auf Berufung hin besetzen (§ 115 Abs. 2 GG). Das heisst, er sucht eine geeignete Person für das Friedensrichteramt und setzt diese mit einem Gemeinderatsbeschluss ein.
Kommunale Wahlen
Kommunale Beamtenwahlen 2021 - Gemeindevizepräsidium und Friedensrichter
Beschreibung
Die Wahl des Gemeindevizepräsidiums und des Friedensrichters wird auf den 13. Juni angesetzt (Anmeldefrist 3. Mai). Stille Wahlen sind möglich.
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Legislative
Zugehörige Objekte
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Beamtenwahlen_Gemeindevizeprasidium.pdf (PDF, 62.79 kB) | Download | 0 | Beamtenwahlen_Gemeindevizeprasidium.pdf |
Beamtenwahlen_Friedensrichteramt.pdf (PDF, 62.99 kB) | Download | 1 | Beamtenwahlen_Friedensrichteramt.pdf |