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Niederlassungsbescheinigung
Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Niederlassungsbescheinigung (vormals Wohnsitzbescheinigung) aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Zivilstand auf der Bescheinigung nicht aufgeführt ist.
Sie können die Niederlassungsbescheinigung direkt am Schalter beziehen, telefonisch oder im Online-Schalter bestellen.
Preis
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 032 681 32 63 | Kontaktformular |