Inhalt
Aufenthalt
Bitte beachten Sie, dass Sie sich nur unter den Voraussetzungen der bundesrechtlichen Rechtsprechung als AufenthalterIn anmelden können. Die Einwohnerdienste prüfen im jedem Einzelfall, ob die Voraussetzungen für einen Aufenthalt erfüllt sind. Eine Anmeldung hat innerhalb von 14 Tagen persönlich zu erfolgen.
SchweizerbürgerInnen bringen bitte folgende Unterlagen mit:
- ausgefülltes Anmeldeformular
- ausgefüllter Fragebogen
- Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt (ausgestellt von der Niederlassungsgemeinde)
- Pass oder Identitätskarte
- Mietnachweis oder Bestätigung der Untermiete (durch Vermieter und Mieter)
- Krankenversicherungsausweis
Ausländische Staatsangehörige bringen bitte folgende Unterlagen mit:
- ausgefülltes Anmeldeformular
- ausgefüllter Fragebogen
- Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt/Interimsausweis (ausgestellt von der Niederlassungsgemeinde)
- Pass oder Personalausweis
- Ausländerausweis
- Mietnachweis oder Bestätigung der Untermiete (durch Vermieter und Mieter)
- Krankenversicherungsausweis
Ihre Niederlassung befindet sich an dem Ort, wo Sie sich mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhalten.
Wenn Sie sich abwechslungsweise an verschiedenen Orten aufhalten, bleibt Ihr steuerrechtlicher Wohnsitz dort, wo Sie Ihre stärksten wirtschaftlichen und persönlichen Beziehungen pflegen.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Anmeldeformular (PDF, 87.15 kB) | Download | 0 | Anmeldeformular |
Fragebogen_zur_Beurteilung_der_Niederlassung (PDF, 137.6 kB) | Download | 1 | Fragebogen_zur_Beurteilung_der_Niederlassung |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 032 681 32 63 | Kontaktformular |