Inhalt
Adressauskunftsbegehren mit Interessensnachweis
Die Einwohnerkontrolle gibt auf schriftliche Anfrage hin oder via Online-Formular Namen, Vornamen, Adresse, Datum des Zu- und Wegzugs und Geburtsdatum einer Einzelperson bekannt. Die gesuchstellende Person muss ein schützenswertes Interesse schriftlich glaubhaft machen.
Es werden weder telefonische noch Auskünfte für kommerzielle Zwecke erteilt.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 032 681 32 63 | Kontaktformular |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Preis
CHF 11.20Bemerkung
Mit diesem Dienst erhalten Sie eine Adressauskunft, falls Sie einen Interessennachweis erbringen können.
Unterlagen
Interessennachweis zwingend mitschicken.
Verfahren
Wir prüfen Ihre Anfrage und erteilen Ihnen, bei Erfüllung aller Kriterien, die gewünschte Auskunft per E-Mail oder per Post.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.