Inhalt
Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt
Halten Sie sich unter der Woche aus beruflichen Gründen oder zwecks Studium oder Ausbildung in einer anderen Gemeinde auf? Wer ohne seinen gesetzlichen Wohnsitz in Luterbach aufzugeben in einer anderen Gemeinde Aufenthalt nimmt, hat dies der Einwohnerkontrolle Luterbach innert vierzehn Tagen zu melden. Für die Anmeldung bei der Aufenthaltsgemeinde wird zudem eine Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt benötigt.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 032 681 32 63 | Kontaktformular |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Preis
CHF 21.20Bemerkung
Bitte füllen Sie das folgende Online-Formular aus und geben Sie die genaue Aufenthaltsadresse an. Bitte vermerken Sie, an welche Adresse die Bescheinigung gesendet werden soll.
Verfahren
Nach Erhalt Ihres Online-Formulars werden wir Ihnen die Bescheinigung ausstellen und per A-Post zusenden.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.