Inhalt
Tierkörpersammelstelle / Konfiskatraum
Tote Tiere ab einem Körpergewicht von 10 kg dürfen nicht beerdigt werden. Sie müssen von Gesetzes wegen in einer Kadaversammelstelle (Konfiskatraum) entsorgt werden.
Beim Konfiskatraum handelt es sich um einen gekühlten Raum, der zur Zwischenlagerung von Tierkadavern dient.
Auf dem Areal der Kenova AG/ZASE (ehemals KEBG/ZASE) befindet sich eine solche Sammelstelle. Bitte beachten Sie, dass die toten Tiere durch Sie im Konfiskatraum in die Container gelegt werden müssen und dass keine Registrierung erfolgt.
Zuständigkeit
Aktuell ist die Gemeinde Subingen (Bauverwaltung 032 613 20 21) für Betrieb und Unterhalt verantwortlich. Die Entsorgung wird im Auftrag des Kantons durch die GZM Extraktionswerk in Lyss sichergestellt.
Standort
Tierkörpersammelstelle / KonfiskatraumEmmenspitz
4528 Zuchwil