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Ortsplanungsrevision

Ortsplanung und ihre Ziele

Die Ortsplanung bestimmt das Leben in unserem Dorf mit. Sie gibt vor, wo wir wohnen, arbeiten, einkaufen und unseren Freizeitaktivitäten nachgehen. Technisch legt sie fest, wo, was, wie hoch gebaut und wo nicht gebaut werden darf. Eine Revision der Ortsplanung erfolgt etwa alle 10 – 15 Jahre. Die letzte Ortsplanungsrevision von Luterbach wurde im Jahr 2002 abgeschlossen.

Oberstes Ziel der Raumplanung ist es, mit dem Boden haushälterisch umzugehen. Die bebaubare Fläche in der Schweiz ist begrenzt. Die Bauzone soll sich nicht stetig auf Kosten von Landwirtschaft und Landschaft ausdehnen. Gleichzeitig wächst die Bevölkerung und der Flächenverbrauch pro Kopf steigt. Wie lässt sich dieser vermeintliche Widerspruch lösen? Das neue Raumplanungsgesetz fokussiert auf die Siedlungsentwicklung nach innen und begrenzt das Siedlungsgebiet auf den heutigen Stand. Die Gemeinde hat sich im Rahmen der Ortsplanungsrevision mit diesen Herausforderungen auseinanderzusetzen.
 

Information/Partizipation

Von der Ortsplanungsrevision sind ausnahmslos alle betroffen. Deshalb will der Gemeinderat dieses Projekt gemeinsam mit den Einwohnerinnen und Einwohnern von Luterbach angehen und stellt Information sowie Partizipation in den Vordergrund. Im Rahmen des Verfahrensschritts der öffentlichen Mitwirkung waren daher alle Luterbacherinnen und Luterbacher dazu aufgerufen, Anregungen einzubringen sowie in Zusammenhang mit der Ortsplanung stehende Anliegen vorzubringen.
 

Zeitlicher Ablauf der Revisionserarbeitung

Im Jahr 2018 wurden Grundlagen- und Öffentlichkeitsarbeiten zur Ortsplanungsrevision geleistet. Von 2019 bis 2021 wurden die Planentwürfe ausgearbeitet und die Bau- und Zonenvorschriften angepasst. An seiner Sitzung im Dezember 2021 beschloss der Gemeinderat die kantonale Vorprüfung und die öffentliche Mitwirkung der Planung.

Im Auftrag des Gemeinderates wurden bestimmte Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen bereits direkt angegangen und über spezielle, sie betreffende Änderungen vorinformiert. Mit einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 25. August 2022 fand der Auftakt zur Mitwirkung für die Gesamtbevölkerung statt. Im Zeitraum vom 29. August bis 30. September lagen die Entwurfsdokumente zur Ortsplanung im Gemeindehaus zur Einsicht auf und standen zum Download bereit. Die Möglichkeit zur Mitwirkung wurde bis zum Ablauf der Eingabefrist am 30. September 2022 durch die Bevölkerung rege genutzt.

Im Anschluss an die Mitwirkungsphase wurden die eingegangenen Beiträge sowie die Resultate der kantonalen Vorprüfung ausgewertet und der Entwurf der Ortsplanungsrevision entsprechend überarbeitet und ergänzt. Zudem wurde ein Mitwirkungsbericht erstellt, welcher sämtliche Beiträge aufführt und die durch den Gemeinderat beschlossenen Anpassungen der Revisionsunterlagen aufzeigt. Dieser Mitwirkungsbericht wurde den Mitwirkenden mittlerweile zur Orientierung zugestellt. Die bereinigten Unterlagen der Ortsplanungsrevision sind im Herbst 2024 dem Amt für Raumplanung zur Nachkontrolle eingereicht worden.

Weiteres Vorgehen

Der Gemeinderat rechnet damit, dass im zweiten Quartal 2025 die kantonale Vorprüfung abgeschlossen ist. Nach der Einarbeitung allfälliger weiterer Hinweise aus der Vorprüfung erfolgt der nächste Verfahrensschritt, die öffentliche Auflage der Planung; voraussichtlich im Sommer 2025. Die Genehmigung der revidierten Ortsplanung durch den Regierungsrat wird auf Ende 2025 angestrebt.

 

Ansprechpersonen

Jürg Nussbaumer

Gemeinderat

Ressort Planung und Umwelt

Planungskommission

Reto Affolter

Ortsplaner Luterbach

Teilhaber WAM Planer+Ingenieure AG

Bereichsleiter Raum Verkehr Umwelt

 

Links

WAM Planer und Ingenieure AG

Amt für Raumplanung