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Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt

Die Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt (vormals Heimatausweis) bescheinigt, dass Sie Ihre Niederlassung in Luterbach begründen und in Luterbach sowohl steuerpflichtig als auch wahl- und stimmberechtigt sind.

Diese Bescheinigung benötigen Sie, um sich in einer anderen Gemeinde als Aufenthalter oder Aufenthalterin anzumelden.

Mitzubringende Unterlagen:

  • Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis
  • Aufenthaltsadresse

Preis

CHF 20.00

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