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Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt
Die Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt (vormals Heimatausweis) bescheinigt, dass Sie Ihre Niederlassung in Luterbach begründen und in Luterbach sowohl steuerpflichtig als auch wahl- und stimmberechtigt sind.
Diese Bescheinigung benötigen Sie, um sich in einer anderen Gemeinde als Aufenthalter oder Aufenthalterin anzumelden.
Mitzubringende Unterlagen:
- Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis
- Aufenthaltsadresse
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 032 681 32 63 | Kontaktformular |