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Hundesteuer
Meldepflicht
Seit dem 1. Januar 2007 besteht für sämtliche Hunde in der Schweiz, ob jung oder alt, die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht in der Hundedatenbank AMICUS.
Ist ein Hund nach dem 1. April älter als 3 Monate oder wird neu erworben, ist dies innert 14 Tagen der Einwohnergemeinde zu melden. Sämtliche Änderungen (verstorben, Besitzerwechsel etc.), welche nicht Amicus gemeldet werden/wurden, müssen Sie uns mitteilen. Halter die der gesetzlichen Pflicht nicht nachkommen, machen sich strafbar.
Bewilligungspflichtige Hunderassen
Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino und Fila Brasileiro, diese Hunde bedürfen - so der Beschluss des Regierungsrates - einer Haltebewilligung des Veterinärdienstes. Solche Hunde dürfen nur angeschafft werden, wenn sie einer einwandfreien, anerkannten Zucht entstammen.
Für die Führung des Hunde-Gemeinderegisters benötigen wir folgende Unterlagen:
- Name, Vorname, Adresse vom Hundehalter- oder halterin
- Mikrochip- oder Tätowierungsnummer mit Registrierungsnachweis der Datenbank ANIS bzw. AMICUS
- Genaue Rasse, bei Mischlingen die Rasse der Elterntiere
- Geburtstag des Hundes
- Bestätigung für Einsatzhunde: Polizei, Militär, Blindenhunde
- Bei bewilligungspflichtigen Rassen; die Bewilligungsnummer des Kantons
Kosten Hundesteuer
CHF 90.00 Gemeinde
CHF 40.00 Abgabe Kanton
CHF 130.00 pro Kalenderjahr
Zur Begleichung der Hundesteuer erhalten Sie Ende März eine Rechnung. Diese ist jeweils per Ende April fällig. Bei nicht bezahlen der Hundesteuer muss eine Strafanzeige bei der Polizei erstattet werden.
Wichtige Links
Amicus - nationale Datenbank für Hunde
Kanton Solothurn, Veterinärdienst-> Hunde
Gesetzt Hundeverordnung
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Polizeireglement (PDF, 187.57 kB) | Download | 0 | Polizeireglement |
Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzverwaltung | 032 681 32 67 | Kontaktformular |