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Inventuramt

Aufgabe des Inventuramtes

Im Kanton Solothurn wird grundsätzlich bei jedem Todesfall ein amtliches Erbschaftsinventar
aufgenommen. Dieses bildet dann die Basis für die anschliessende Erbenverhandlung bei der Amtschreiberei Region Solothurn, Abt. Erbschaftsamt. Bei geringem Vermögen (d.h. max. CHF 40'000 bei Ehepaar, resp. max. CHF 25'000 bei Einzelperson) wird kein Inventar aufgenommen, sondern eine so genannte Vermögenslosigkeitsbescheinigung ausgestellt. Sofern Grundeigentum vorhanden ist, wird jedoch unabhängig von der Vermögenslage immer ein Inventar aufgenommen und eine Verhandlung durchgeführt.

Die korrekte und vollständige Inventarsaufnahme ist gestzlicher Auftrag der Inventurbeamtin, welche durch den Gemeinderat auf eine jeweilige Amtsperiode von 4 Jahren gewählt wird. Stellvertreter von Amtes wege ist der Gemeindepräsident.

Die Inventarsaufnahme hat innert 30 Tagen seit dem Todesfall zu erfolgen. Normalerweise setzt sich die Inventurbeamtin von sich aus mit den Erbberechtigten in Verbindung und vereinbart einen Besprechungstermin.

 

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